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Haftpflichtversicherung: So einfach können Sie Tarife vergleichen

Worauf sollten Sie vor dem Abschluss der Versicherung achten?

Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die Sie für sich und für Ihre Familie abschließen können. Diese Versicherung übernimmt Schadenersatzforderungen, die eine dritte Person Ihnen gegenüber geltend macht, wobei die Frage des Verschuldens eine untergeordnete Rolle spielt. Wenn Sie einen Partner und Kinder zu versichern haben, lohnt sich häufig ein Familientarif. Schließen Sie am besten eine hohe Versicherungssumme ab, damit Sie auch gegen hohe Forderungen geschützt sind. Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie die Versicherungsbedingungen vergleichen. Mit Hilfe eines Onlinerechners ist das mit wenigen Eingaben problemlos möglich.

Welche Schäden sind abgedeckt?

Eine Haftpflichtversicherung umfasst in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Personenschäden sind Schäden, wenn eine Person verletzt oder sogar getötet wird. Personenschäden im Straßenverkehr werden übrigens von einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt, nicht aber von der privaten Haftpflicht. Sachschäden beziehen sich auf Gegenstände, die beschädigt oder sogar ganz zerstört wurden. Eine zerbrochene Vase bei Freunden gehört ebenso dazu wie ein Fleck auf dem Teppichboden, den Sie bei einem Kollegen zu Hause hinterlassen. Von Vermögensschäden spricht man, wenn weder eine Person verletzt wurde noch ein Gegenstand beschädigt wurde. Sie können zum Beispiel aus einem entgangenen Gewinn bestehen.

Welche Schäden sind von der Erstattung ausgenommen?

Einige Schäden werden von dem Versicherer prinzipiell nicht erstattet. Dazu gehören zum Beispiel Schäden an Gegenständen, die gemietet oder gepachtet wurden. Lediglich Mietschäden werden übernommen. Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden nicht gezahlt, ebenso wie Schäden, die Sie als Versicherter erleiden. Wenn Sie einem Angehörigen, mit dem Sie zusammenwohnen oder der im Vertrag versichert ist, einen Schaden zufügen, müssen Sie ebenfalls mit einer Ablehnung der Erstattung rechnen. Keine Kostenübernahme gibt es, wenn Sie für eine andere Person eine Arbeit aus Gefälligkeit übernehmen oder wenn Sie einen Freundschaftsdienst ausführen und dabei einen Schaden verursachen. Vorsichtig sein sollten Sie bei Allmählichkeitsschäden. Das sind Schäden, die im Lauf der Zeit erst voll zum Tragen kommen, weil sie sich zum Beispiel durch Feuchtigkeit oder Temperatur entwickeln. Vergleichen Sie unbedingt die Versicherungsbedingungen im Hinblick auf die Regelungen, die bei Ihrem favorisierten Versicherer zur Anwendung kommen.
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